AGB
1. Abholung
Der Mieter muss einen gültigen Führerausweis vorweisen können, eine Kopie wird nicht akzeptiert. Der Mietpreis und die Kaution sind Bar zu bezahlen.
2. Kaution
Die Kaution von CHF 500.00 ist bei Abholung des Fahrzeuges in bar zu hinterlegen, Ausnahme Anhänger 90 (ohne Kaution)
3. Reservierung
Reservierungen können bis drei Tage vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Spätere Annulationen werden mit CHF 50.00 in Rechnung gestellt.
4. Fahrzeuglenker
Das angemietete Fahrzeug darf nur von Personen gelenkt werden, die im Mietvertrag eingetragen sind. Der Lenker muss einen festen Wohnsitz in der Schweiz vorweisen und muss im Besitz des Schweizerischen Führerausweises sein.
5. Mietwagen Tarife
Es gelten die auf der Internetseite angegebenen Tarife. Spezialtarife müssen schriftlich festgehalten sein.
6. Mietdauer
Es wird die vom Mieter reservierte Mietdauer abgerechnet. Für Fahrzeuge die vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgebracht werden, gibt es keine Mietreduktion.
7. Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden:
a.) Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
b.) Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen
c.) Zum Abschleppen und Schieben fremder Fahrzeuge
d.) Zur Weitervermietung
e.) Zur Fahrerschulung, Lernfahrten
f.) Zu Fahrten ins Ausland, soweit dies nicht mit dem Vermieter ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist
g.) Zu Demonstrationen, Veranstaltungen oder Kundgebungen
h) zum Transport von Tieren
i) zum Transport von Schüttgut (Kies, Beton, Zement, Erde, Humus, Sand, etc.), Ausnahme mit Fahrzeug Nr. 21 und Anhänger Nr. 90.
8. Behandlung des Fahrzeuges
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl zu sichern. Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten!
9. Reparaturen während der Mietzeit
Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, sofern nicht der Mieter für den Schaden haftbar ist. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, so ist der Mieter stets verpflichtet, auch an Sonn- und Feiertagen, uns über die Rufnummer 0041 79 206 12 12 oder 0041 79 522 87 38 zu kontaktieren.
10. Schäden am Fahrzeug / Aufbau / Zubehör
Sämtliche verursachte Schäden am Fahrzeug, am Aufbau oder am Zubehör werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.
11. Verhalten bei Unfall
Der Mieter hat bei einem Unfall die Polizei, sowie den Vermieter umgehend zu kontaktieren. Der Mieter ist verpflichtet, den genauen Unfallort, Ursache, Beschädigung und den genauen Hergang des Unfalls schriftlich festzuhalten. Ein Unfallprotokoll liegt im Fahrzeug.
12. Versicherung
Haftpflichtselbstbehalt: CHF 1000.00 Kaskoselbstbehalt: CHF 1000.00 Im Schadenfall wird der Vermieter den Selbstbehalt dem Mieter belasten. Bonuserhöhungen werden dem Mieter ebenfalls verrechnet.
13. Fahrzeugbetrieb
Der Mieter ist verantwortlich, dass die vorgeschriebene Nutzlast des Fahrzeugs nicht überschritten wird und das Ladegut richtig gesichert ist. Zurrmittel kann bei uns gemietet werden.
14. Bussgelder
Bussgelder gehen zu Lasten des Mieters. Ausgenommen sind Bussgelder für Technische Mängel am Fahrzeug. Bei Verkehrsverstössen werden die Personalien des Fahrzeuglenkers an die Polizei weitergeleitet.
15. Rückgabe
Das Fahrzeug muss am Standort Vermietung zurückgegeben werden: Allfällige Rückführungskosten und die Umtriebsentschädigungen gehen zu Lasten des Mieters.
Bei starker Verschmutzung: Verrechnung nach Aufwand! Preis gemäss Preisliste.
16. Schadenersatz
Steht das Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen (Unfall, Defekt, zu späte Rückgabe des Vormieters, etc.) nicht zur Verfügung, löst sich der Mietvertrag sofort und ohne Entschädigung seitens mietwagen-lenzburg.ch auf.
17. Gerichtsstand
ist 5600 Lenzburg